Landgericht Koblenz · Endurteil
Az. 1 HK O 8/24 – Unterlassungsklage (UWG / UKlaG)
Was wurde untersagt?
Der Beklagte wurde u. a. verurteilt, es zu unterlassen:
- Gegenüber Verbrauchern zu behaupten, die gelieferte Ware sei die bestellte Ware, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.
- Auf einen fristgerechten Widerruf mit Formulierungen wie „Ware geliefert, wie bestellt!“ bzw. „die Ware wurde geliefert wie bestellt“ zu reagieren (im Sinne der gerichtlich beanstandeten Praxis).
- Nach Ablauf der Widerrufsfrist entgegenzuhalten, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen, obwohl der Verbraucher fristgerecht widerrufen hat.
Ordnungsmittel
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von jeweils bis zu 10.000 € (ersatzweise Ordnungshaft) bzw. Ordnungshaft angedroht.
Urteil als PDF
Vollständiger Text des Endurteils des Landgerichts Koblenz (Az. 1 HK O 8/24).
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