Gerichtsurteile zu Toms Car Hifi / Thomas Seifert

Öffentlich bekannte zivilrechtliche Entscheidung des Landgerichts Koblenz gegen den Inhaber von Toms Car Hifi. Keine Rechtsberatung – Zusammenfassung der öffentlichen Bekanntmachung.

Landgericht Koblenz · Endurteil

Az. 1 HK O 8/24 – Unterlassungsklage (UWG / UKlaG)

Gericht
Landgericht Koblenz
Aktenzeichen
1 HK O 8/24
Beklagter
Thomas Seifert, Einzelhändler („Toms Car HiFi“), Tubag-Allee 6, 56642 Kruft
Klägerin
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., Stuttgart
Anhängigkeit
08.03.2024
Rechtshängigkeit
27.03.2024
Beendigung
27.08.2024 (Endurteil)
Bekanntmachung
19.12.2024 (Verfahrensende) / 15.07.2024 (Bekanntmachung der Klage)

Was wurde untersagt?

Der Beklagte wurde u. a. verurteilt, es zu unterlassen:

  1. Gegenüber Verbrauchern zu behaupten, die gelieferte Ware sei die bestellte Ware, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.
  2. Auf einen fristgerechten Widerruf mit Formulierungen wie „Ware geliefert, wie bestellt!“ bzw. „die Ware wurde geliefert wie bestellt“ zu reagieren (im Sinne der gerichtlich beanstandeten Praxis).
  3. Nach Ablauf der Widerrufsfrist entgegenzuhalten, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen, obwohl der Verbraucher fristgerecht widerrufen hat.

Ordnungsmittel

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von jeweils bis zu 10.000 € (ersatzweise Ordnungshaft) bzw. Ordnungshaft angedroht.

Urteil als PDF

Vollständiger Text des Endurteils des Landgerichts Koblenz (Az. 1 HK O 8/24).

PDF herunterladen Im Browser öffnen

Datei: ca. 1,5 MB · Quelle: öffentliche Bekanntmachung / Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Hinweis: Maßgeblich ist der vollständige Urteilstext der öffentlichen Bekanntmachung bzw. der gerichtlichen Entscheidung. Diese Seite fasst die wesentlichen Punkte für Verbraucher zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.